Zeitumstellung
Die nächste Zeitum-
stellung ist am:
31.10.2010
Die Uhren werden von
3 nach 2 Uhr zurückgestellt.
stellung ist am:
31.10.2010
Die Uhren werden von
3 nach 2 Uhr zurückgestellt.
Eingeführt wurde die Sommerzeit 1980. Man
wollte in Deutschland das Tageslicht besser
ausnutzen. Energie sollte so gespart werden.
Dieses erwies sich jedoch als Trugschluss. Es
wurde weniger Licht genutzt, jedoch stiegen
die Heizkosten, da die Menschen früher
aufstanden und in den frühen Morgenstunden
mehr geheizt wurde. Der Energieverbrauch
stieg an.
Diese Entwicklung führte dazu, dass die
Einführung der Sommerzeit auch heute noch
umstritten ist.
wollte in Deutschland das Tageslicht besser
ausnutzen. Energie sollte so gespart werden.
Dieses erwies sich jedoch als Trugschluss. Es
wurde weniger Licht genutzt, jedoch stiegen
die Heizkosten, da die Menschen früher
aufstanden und in den frühen Morgenstunden
mehr geheizt wurde. Der Energieverbrauch
stieg an.
Diese Entwicklung führte dazu, dass die
Einführung der Sommerzeit auch heute noch
umstritten ist.
Die Sommerzeit beginnt am letzten Sonntag im März, die Uhr wird eine Stunde
vorgestellt. Am letzten Sonntag im Oktober beginnt die Winterzeit, dann wird
die Uhr eine Stunde zurück gestellt.
Die Bundesregierung bestimmt die Sommerzeit. Die Physikalisch-Technische
Bundesanstalt in Braunschweig ist verpflichtet, die gesetzliche Zeit darzustellen.
Es folgen Auszüge des Zeitgesetzes:
§ 3 Ermächtigung zur Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur besseren Ausnutzung der
Tageshelligkeit und zur Angleichung der Zeitzählung an diejenige benachbarter
Staaten durch Rechtsverordnung für einen Zeitraum zwischen dem 1. März und
dem 31. Oktober die mitteleuropäische Sommerzeit einzuführen.
(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit soll jeweils an einem Sonntag beginnen
und enden. Die Bundesregierung bestimmt in der Rechtsverordnung nach
Absatz 1 den Tag und die Uhrzeit, zu der die mitteleuropäische Sommerzeit
beginnt und endet, sowie die Bezeichnung der am Ende der mitteleuropäischen
Sommerzeit doppelt erscheinenden Stunde.
Zeitgesetz vom 25. Juli 1978, BGBl 1, S. 1110-1111, 1978, in der geänderten
Fassung vom 13. September 1994, BGBl 1, S. 2322
vorgestellt. Am letzten Sonntag im Oktober beginnt die Winterzeit, dann wird
die Uhr eine Stunde zurück gestellt.
Die Bundesregierung bestimmt die Sommerzeit. Die Physikalisch-Technische
Bundesanstalt in Braunschweig ist verpflichtet, die gesetzliche Zeit darzustellen.
Es folgen Auszüge des Zeitgesetzes:
§ 3 Ermächtigung zur Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur besseren Ausnutzung der
Tageshelligkeit und zur Angleichung der Zeitzählung an diejenige benachbarter
Staaten durch Rechtsverordnung für einen Zeitraum zwischen dem 1. März und
dem 31. Oktober die mitteleuropäische Sommerzeit einzuführen.
(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit soll jeweils an einem Sonntag beginnen
und enden. Die Bundesregierung bestimmt in der Rechtsverordnung nach
Absatz 1 den Tag und die Uhrzeit, zu der die mitteleuropäische Sommerzeit
beginnt und endet, sowie die Bezeichnung der am Ende der mitteleuropäischen
Sommerzeit doppelt erscheinenden Stunde.
Zeitgesetz vom 25. Juli 1978, BGBl 1, S. 1110-1111, 1978, in der geänderten
Fassung vom 13. September 1994, BGBl 1, S. 2322


